Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen XXXLutz und Porta eingeleitet. Die Behörde prüft, ob die beteiligten Unternehmen im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme von Porta durch XXXLutz gegen das sogenannte Durchführungsverbot der EU-Fusionskontrollverordnung verstoßen haben.
Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass der Zusammenschluss EU-weite Bedeutung hat und nach der öffentlichen Bekanntgabe im Januar 2025 bei ihr hätte angemeldet werden müssen. Bis zu einer förmlichen Genehmigung dürfen die Parteien keine Maßnahmen ergreifen, die die Kontrolle über das zu erwerbende Unternehmen verändern – etwa durch Abstimmung von Tätigkeiten, Einflussnahme auf das Tagesgeschäft oder den Austausch sensibler Geschäftsinformationen. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß drohen Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes der beteiligten Unternehmen.